Regelung für die Beantragung von Lehrgängen

(DJKB Mitteilung vom 05.08.2023)
Lehrgänge mit JKA Instruktoren ab 2024

Liebe DJKB-Mitglieder,

wie schon in vorherigen Mitteilungen verkündet und auf ausdrücklichen Wunsch von Sensei Ochi, müssen alle Lehrgänge mit JKA-Instruktoren ab 2024 ausschließlich über die Geschäftsstelle des DJKB’s beantragt werden.

In Abstimmung mit unserem Chief Instructor werden diese Lehrgänge für Deutschland koordiniert. Eine Zustimmung oder Ablehnung erfolgt durch Sensei Ochi über die DJKB-Geschäftsstelle.

Der Antrag muss schriftlich, jeweils bis zum 01. November, für das nächste und/oder übernächste Jahr gestellt werden. Der Antragsteller erhält spätestens drei Wochen später die Genehmigung oder die Absage.

Vor Jahren erteilte Genehmigungen haben somit keine Gültigkeit mehr.

Lehrgänge mit JKA-Instruktoren müssen jährlich neu beantragt werden.

Dies wird in allen anderen JKA-Nationen ebenfalls so praktiziert.

Es ist dringend notwendig, dass der DJKB, als offizielle JKA Vertretung, seine Souveränität gegenüber internationalen Verbänden gewährleistet.

Somit kann eine zu enge zeitliche Nähe zu dem Kata-Special und Gasshuku vermieden werden.

Außerdem gibt es mehreren DJKB-Dojos die Möglichkeit, Lehrgänge für interessierte Karateka zu moderaten Preisen auszurichten.

Wir bitten um Euer Verständnis.

Uns
Das Präsidium


Entsprechend der neuen Regelung werden wir eine Genehmigung für das Düsseldorf Special 2025 bei der Geschäftsstelle beantragen.

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